Sie haben keine Lust auf Papierkram? Wir schon!
Keine Versicherung zahlt gerne. Deswegen häufen sich Fälle, in denen für die Abwicklung eines Unfallschadens weitere technische Fragen geklärt werden müssen, die den Umfang des Erstgutachtens übertreffen. Dann fordern involvierte Rechtsanwälte und Versicherungen weitere Erläuterungen, um die Rechtmäßigkeit der gestellten Ansprüche oder technische Inhalte bzw. Fragestellungen zu klären.
Sind die Reparaturkosten höher als zunächst erwartet, können z.B. Nachtragsgutachten oder auch Rechnungsprüfungen notwendig werden.
Weitere ergänzende Tätigkeiten sind z.B. die Erstellung von Stellungnahmen zu bereits durch die regulierende Versicherungs-Gesellschaft vorgenommene Kürzungen an der Schadenssumme sowie die Anfertigung von Reparaturbestätigungen oder Reparatur-Ablaufplänen für bereits durchgeführte Instandsetzungsarbeiten.
Wir wissen, dass es für Laien oft eine Herausforderung ist, derart komplexe technische Fragestellungen zu verstehen oder zu beantworten. Deshalb begleiten wir Ihren Schadensfall umfassend bis zur Klärung der technischen Anfragen und Forderungen durch die gegnerische Partei.
Unsere Leistungen für Sie: